Kontakt
Lehrsituation Hörsaal

FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Sie haben die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für die Finanzierung Ihrer Weiterqualifizierung in Anspruch zu nehmen. Egal ob ein ganzes Studium oder ein Zertifikat- qualifizieren Sie sich jetzt weiter in aktuellen Trendthemen und sparen Sie dabei die Weiterbildungskosten.

Zertifikate

 

Alle unsere Zertifikate sind aktuell durch den Europäischen Sozialfonds finanziell förderfähig. 

Alle unsere Zertifikate sind aktuell durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell gefördert.

Sie sparen bis zu 70% der Weiterbildungskosten: Die Kursgebühren reduzieren sich für die Teilnehmenden auf 1.120 EUR (anstatt 1.600 EUR). Bei Personen über 55 Jahren reduziert sich die Kursgebühr sogar auf 480 EUR.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Die ESF-Förderung richtet sich an alle Weiterbildungsinteressierten, die in Baden-Württemberg leben und/oder arbeiten und an Gründungswillige und Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger in Baden-Württemberg. Besonders begrüßt werden auch Teilnehmende ohne Berufsabschluss, d.h. die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem in Deutschland anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen in Deutschland anerkannten Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung "ohne Berufsabschluss" ebenfalls erfüllt.

 

Die Förderung kann einfach beantragt werden.

Für die Antragsstellung benötigen wir Ihre Anmeldung zu unserem förderfähigen Zertifikatskurs sowie die ausgefüllte Formulare der Zielgruppenabfrage und den ESF-Teilnahmefragebogen. Die Informationen für die Teilnahme dienen Ihnen zur Kenntnis. Formulare zum Download:

Bitte füllen Sie für die Antragsstellung die genannten Dokumente vollständig aus und senden uns diese unterschrieben postalisch oder digital per Mail zu. Bei unvollständigen Daten ist eine finanzielle Förderung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass uns diese Unterlagen vor Kursbeginn vollständig vorliegen müssen. Nach Beginn des Kurses können keine Anträge mehr angenommen werden. 

Nach Beendigung des Kurses benötigen wir außerdem eine Selbsterklärung für Teilnahme an virtuellen Schulungen von Ihnen, da ein Großteil unserer Angebote im Live-Online-Format angeboten wird. Zudem bitten wir Sie, nach Abschluss den Fragebogen nach Kursende auszufüllen und uns vorzulegen: 

 

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie Sandra Mosshammer.


Berufsbegleitendes Studium

Alle Kosten für das berufsbegleitende Studium wie z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Verpflegung, Lernmaterialien, heimischer Arbeitsplatz, etc. können bei der Steuererklärung in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist beruflich veranlasst
  • Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf

Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.


Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zahlungszielvereinbarung:

  • Finanzielle Beteiligung an den Studiengebühren
  • Komplette Kostenübernahme für das berufsbegleitende Studium
  • Gewährung eines Arbeitgeberdarlehen

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.


Nutzen Sie die Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Förderung junger beruflicher Talente beim Aufstieg durch weitere berufliche Qualifizierung als Weiterbildungsstipendium.

Höhe der Förderung: Bis zu 8.700 € insgesamt (über max. 3 Jahre) bei einem Eigenanteil von 10%.

Voraussetzungen:

  • Die Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Besondere berufliche Leistungen wie: Ausbildungsabschluss mit mind. 87 Punkten oder einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder besser, Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers

Die Förderfähigkeit prüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer.

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/das-weiterbildungsstipendium/das-weiterbildungsstipendium_node.html


Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung bzw. ein berufsbegleitendes Studium verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Voraussetzungen:

  • Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
  • Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
  • Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
  • Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
  • Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen

Weitere Informationen erhalten Sie unter Bildungsprämie/ Spargutschein: https://www.bildungspraemie.info/de/was-ist-der-spargutschein-und-wie-kann-er-eingesetzt-werden-.php


Förderung von berufsbegleitendem Studium als Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von bis zu 650 € monatlich.

Voraussetzungen:

  • Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
  • Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
  • Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind

Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden

Weiter Informationen erhalten Sie unter KfW-Studienkredit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)


IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN


SANDRA MOSSHAMMER

SANDRA MOSSHAMMER

FÜR ZERTIFIKATE
07361 576 - 7328
0176 - 7689 4919
sandra.mosshammer(at)hs-aalen.de

ANJA NEUSCHL

ANJA NEUSCHL

FÜR STUDIENGÄNGE
07361 576 - 7330
0152 - 3360 8549
anja.neuschl(at)hs-aalen.de