Sie haben die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für die Finanzierung Ihrer Weiterqualifizierung in Anspruch zu nehmen. Egal ob ein ganzes Studium oder ein Zertifikat- qualifizieren Sie sich jetzt weiter in aktuellen Trendthemen und sparen Sie dabei die Weiterbildungskosten.
Zertifikate
ESF-FÖRDERUNG
Jetzt 45 % der Weiterbildungskosten sparen! Alle unsere Zertifikate sind aktuell durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell förderfähig:
WER KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?
Die ESF-Förderung richtet sich an alle
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg,
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg,
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
WIE KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN?
Für die Antragsstellung benötigen wir Ihre Anmeldung zu unserem förderfähigen Zertifikatskurs sowie die ausgefüllte Formulare der Zielgruppenabfrage und den ESF-Teilnahmefragebogen. Die Informationen für die Teilnahme dienen Ihnen zur Kenntnis. Formulare zum Download:
Bitte füllen Sie für die Antragsstellung die genannten Dokumente vollständig aus und senden uns diese unterschrieben postalisch oder digital per Mail zu. Bei unvollständigen Daten ist eine finanzielle Förderung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass uns diese Unterlagen vor Kursbeginn vollständig vorliegen müssen. Nach Beginn des Kurses können keine Anträge mehr angenommen werden.
WAS BENÖTIGEN WIR VON IHNEN?
Nach Beendigung des Kurses benötigen wir außerdem eine Selbsterklärung für Teilnahme an virtuellen Schulungen von Ihnen, da ein Großteil unserer Angebote im Live-Online-Format angeboten wird. Zudem bitten wir Sie, nach Abschluss den Fragebogen nach Kursende auszufüllen und uns vorzulegen:
Berufsbegleitendes Studium
Sie überlegen, berufsbegleitend zu studieren, und fragen sich, wie sich Ihr Studium finanzieren lässt? Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Unterstützung:
FÖRDERUNG DURCH DAS FINANZAMT
Alle Kosten für das berufsbegleitende Studium wie z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Verpflegung, Lernmaterialien, heimischer Arbeitsplatz, etc. können bei der Steuererklärung in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Die Maßnahme ist beruflich veranlasst
- Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf
Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
FÖRDERUNG DURCH DEN ARBEITGEBER
Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zahlungszielvereinbarung:
- Finanzielle Beteiligung an den Studiengebühren
- Komplette Kostenübernahme für das berufsbegleitende Studium
- Gewährung eines Arbeitgeberdarlehen
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.
STIPENDIUM
Nutzen Sie die Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Förderung junger beruflicher Talente beim Aufstieg durch weitere berufliche Qualifizierung als Weiterbildungsstipendium.
Höhe der Förderung: Bis zu 8.700 € insgesamt (über max. 3 Jahre) bei einem Eigenanteil von 10%.
Voraussetzungen:
- Die Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Besondere berufliche Leistungen wie: Ausbildungsabschluss mit mind. 87 Punkten oder einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder besser, Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Die Förderfähigkeit prüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer.
Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/das-weiterbildungsstipendium/das-weiterbildungsstipendium_node.html
BILDUNGSPRÄMIE
Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung bzw. ein berufsbegleitendes Studium verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Voraussetzungen:
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
- Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
- Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
- Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
- Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bildungsprämie/ Spargutschein: https://www.bildungspraemie.info/de/was-ist-der-spargutschein-und-wie-kann-er-eingesetzt-werden-.php
STUDIENKREDIT
Förderung von berufsbegleitendem Studium als Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von bis zu 650 € monatlich.
Voraussetzungen:
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
- Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
- Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden
Weiter Informationen erhalten Sie unter KfW-Studienkredit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)
IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN
SANDRA MOSSHAMMER
FÜR ZERTIFIKATE
07361 576 - 7328
0176 - 7689 4919
sandra.mosshammer(at)hs-aalen.de