Marie Adam
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Finanzielle Förderung
Für Unternehmen
Unternehmen haben die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeitenden in Anspruch zu nehmen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie durch die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten.
Qualifizieren Sie sich und Ihre Mitarbeitenden mit aktuellen Trendthemen weiter und sparen Sie dabei die Weiterbildungskosten.
Förderung der Agentur für Arbeit (AZAV)
Was ist AZAV?
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie ist ein staatliches Qualitätssiegel für Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahmen. Nur AZAV-zertifizierte Angebote können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Die Zertifizierung bestätigt, dass der Bildungsträger definierte Qualitätsstandards erfüllt.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung durch AZAV?
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden: bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
- Mittlere Betriebe mit weniger als 500 Mitarbeitenden: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts
- Große Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden: Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten und bis zu 25 % des Arbeitsentgelts
Zusätzlich können Unternehmen bis zu 5 % höhere Zuschüsse erhalten, wenn nachweislich eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vorliegt. Dies gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.
Hier erhalten Sie einen Überblick der finanziellen Förderung der Agentur für Arbeit.
Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
Die finanzielle Unterstützung kann für Einzelpersonen durch einen Bildungsgutschein und für mehrere Beschäftigte in einem Sammelantrag beantragt werden. Stellen Sie den Sammelantrag für Ihre Beschäftigten einfach und unkompliziert online.
In nur vier Schritten zu Ihrer Förderung:
- Daten der Teilnehmenden erfassen
- Weitere Daten durch Beschäftigte erfassen lassen
- Nachweise beifügen (diese Unterlagen erhalten Sie von uns. Wenn vorhanden, müssen noch folgende Unterlagen von Ihnen eingeholt werden: Einverständniserklärung der Betriebsvertretung oder Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag)
- Dokumente hochladen
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte den Arbeitgeberservice unter 0800 4 5555 20
Beispielrechnung: Unternehmen mit 45 Beschäftigten
Die Agentur für Arbeit beteiligt sich zu 100% an den Weiterbildungskosten und zu 75% an den Lohnausfallkosten während der Weiterbildungszeit. Für ein Unternehmen mit bspw. 45 Beschäftigten kann das bei Weiterbildungskosten in Höhe von 3.500 € und einer Dauer von 4 Monaten in Teilzeit eine Ersparnis von 14.300 € bedeuten, da sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Entgelte der Beschäftigten während der Zeit in Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!
Gerne berate ich Sie über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderoptionen.
Kommen Sie gerne auf mich zu.
QUALIFIZIERUNGSGELD
Unternehmen können alternativ zu diesen Zuschüssen ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten.
Welche Weiterbildungen werden durch das Qualifizierungsgeld gefördert?
Alle Zertifikate ab 10 ECTS werden gefördert.
Berechtigt sind Beschäftigte, die als Folge des Strukturwandels eine Weiterqualifizierung benötigen, um eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu erhalten. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Hier finden Sie alle Infos zur Berechnung. Die Beantragung des Qualifizierungsgeldes ist einfach.
Weitere Infos & Antrag