
Fördermöglichkeiten berufsbegleitende Studienangebote
Förderung durch das Finanzamt / Steuerliche Absetzbarkeit
Studiengebühren können in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Maßnahme ist beruflich veranlasst
- Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf
Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Staatliche Förderung – Bildungsprämie Prämiengutschein
Bei einer beruflichen Weiterbildung welche mehr als 1.000€ kostet, kann die Hälfte des Teilnahmeentgeltes von max. 500.00€ erstattet werden.
Voraussetzungen:
- Mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder in Pflege-/Elternzeit
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/innen, Selbstständige und erwerbstätige Rentner
- Versteuerndes Einkommen von max. 20.000€
Interessierte können jährlich einen Prämiengutschein erhalten:
- Gutscheine werden in ausgewiesenen Bildungsberatungsstellen nach einem Beratungsgespräch ausgestellt
- Prämiengutschein muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt und eingereicht werden
- Die Ausgabe der Gutscheine ist bis einschl. 31.12.2020 möglich
Staatliche Förderung – Bildungsprämie Spargutschein
Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht
Voraussetzungen:
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
- Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
- Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
- Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
- Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub / Bildungszeit
Arbeitnehmer in Baden Württemberg haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzl. Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr
Voraussetzungen:
- Seit mind. 12 Monaten in dem Unternehmen beschäftigt
- Verwendung für Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung
- Der Unterricht muss tägl. 6 Zeitstunden umfassen
Einschränkungen:
- Der Arbeitgeber darf betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen, dies reduziert dann den frei verfügbaren Anspruch
- Der Arbeitgeber kann Bildungszeit ablehnen, in Kleinstbetrie
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html
Studienkredite & Stipendien – KfW-Studienkredit
Förderung von Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von monatl. 100€, 200€ oder 300€
Voraussetzungen:
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
- Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
- Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 35 Jahre alt sind
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden
Weiter Informationen erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/