Fördermöglichkeiten berufsbegleitendes Studium
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Fördermöglichkeiten:
Förderung durch das Finanzamt
Alle Kosten für das berufsbegleitende Studium wie z.B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Verpflegung, Lernmaterialien, heimischer Arbeitsplatz, etc. können bei der Steuererklärung in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Die Maßnahme ist beruflich veranlasst
- Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf
Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Förderung durch den Arbeitgeber
Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen mit Zahlungszielvereinbarung:
- Finanzielle Beteiligung an den Studiengebühren
- Komplette Kostenübernahme für das berufsbegleitende Studium
- Gewährung eines Arbeitgeberdarlehen
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.
Staatliche Förderung
Nutzen Sie die Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Förderung junger beruflicher Talente beim Aufstieg durch weitere berufliche Qualifizierung als Weiterbildungsstipendium.
Höhe der Förderung: Bis zu 8.100 € insgesamt (über 3 Jahre – 2.700 € je Kalenderjahr) bei einem Eigenanteil von 10%.
Plus möglicher IT-Bonus im ersten Förderjahr über 250 €
Voraussetzungen:
- Die Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Besondere berufliche Leistungen wie: Ausbildungsabschluss mit mind. 87 Punkten oder einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder besser, Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Die Förderfähigkeit prüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer.
Staatliche Förderung
Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung bzw. ein berufsbegleitendes Studium verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Voraussetzungen:
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
- Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
- Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
- Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
- Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bildungsprämie/ Spargutschein: https://www.bildungspraemie.info/de/was-ist-der-spargutschein-und-wie-kann-er-eingesetzt-werden-.php
Studienkredite & Stipendien
Förderung von berufsbegleitendem Studium als Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von bis zu 650 € monatlich.
Voraussetzungen:
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
- Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
- Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden
Weiter Informationen erhalten Sie unter KfW-Studienkredit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)
Bitte beachten Sie, dass alle Fördermöglichkeiten von beruflicher Weiterbildung und berufsbegleitendem Studieren einer Einzelfallprüfung unterliegen und nicht vorab garantiert werden können. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Klären Sie offene Fragen
Haben Sie Fragen zu den Fördermöglichkeiten von beruflichen Weiterbildungen und berufsbegleitendem Studieren? Lassen Sie sich persönlich beraten oder informieren Sie sich in der kommenden Infoveranstaltung oder Messe. Kontaktieren Sie uns!