
Fördermöglichkeiten berufsbegleitende Studienangebote
Förderung durch das Finanzamt / Steuerliche Absetzbarkeit
Alle Kosten für das berufsbegleitende Studium (Studiengebühren, Fahrtkosten, Verpflegung, Lernmaterialien, heimischer Arbeitsplatz, etc.) können bei der Steuererklärung in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Maßnahme ist beruflich veranlasst
- Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf
Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Förderungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber
Zahlungsvereinbarung
Viele Unternehmen unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen durch:
- Beteiligung an den Studiengebühren
- Komplette Kostenübernahme
- Arbeitgeberdarlehen
Staatliche Förderung Weiterbildungsstipendium
Begabtenförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderung junger beruflicher Talente beim Aufstieg durch weitere berufliche Qualifizierung
Höhe der Förderung: Bis zu 8.100 € insgesamt (über 3 Jahre – 2.700 € je Kalenderjahr) bei einem Eigenanteil von 10%.
Möglicher IT-Bonus im ersten Förderjahr über 250 €
Voraussetzungen:
- Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Besondere berufliche Leistungen wie: Ausbildungsabschluss mit mind. 87 Punkten oder einer Abschlussnote von mind. 1,9 oder besser, Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Die Förderfähigkeit prüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer.
Staatliche Förderung - Bildungsprämie Spargutschein
Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht
Voraussetzungen:
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
- Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
- Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
- Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
- Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bildungspraemie.info/de/der-spargutschein.php
Studienkredite & Stipendien – KfW-Studienkredit
Förderung von Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von bis zu 650 € monatlich.
Voraussetzungen:
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
- Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
- Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden
Weiter Informationen erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)
Bitte beachten Sie, dass alle Fördermöglichkeiten einer Einzelfallprüfung unterliegen und nicht garantiert werden können. Bei Fragen melden Sie sich gern bei uns.