Studieren ohne Abitur
Über den dritten Bildungsweg zum Bachelor-Abschluss
Die Öffnung der Hochschullandschaft für Meister, Techniker und Fachwirte im Jahr 2007 und der einheitlichen Beschlussfassung der Kultusminister über die Grenzen der Bundesländer hinweg im Jahr 2009, ermöglicht Fachkräften nicht nur das Studieren ohne Abitur mit vielen deutschlandweiten Studienmöglichkeiten, sondern verändert auch die Zielgruppenstruktur der Hochschulen mit Nachdruck.
Diese Veränderung fordert auch ein Umdenken innerhalb der Hochschulen. Was in Deutschland immer noch mit einem kritischen Blick betrachtet wird, ist in anderen Ländern Europas schon vielfach Praxis. Wir, die Weiterbildungseinrichtung der Hochschule Aalen, hat sich genau dieser veränderten Thematik angenommen und will mit dem Angebot der berufsbegleitenden Bachelor-Studiengänge in Betriebswirtschaftslehre, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen die Praktiker ansprechen, die Mittelpunkt der Hochschulreform sind. Zu den Pionieren in der sich neu prägenden Hochschullandschaft gehört ein Großteil der Studierenden des Graduate Campus Hochschule Aalen. In 3,5 Jahren wollen sie sich berufsbegleitend dieselben Inhalte eines Vollzeit-Bachelors aneignen.
Es gibt selbstverständlich durchaus Unterschiede zwischen den Praktikern und ihren Kommilitonen mit klassischer Hochschulreife. Aber die Erfahrungen des Graduate Campus zeigen, dass alle beteiligten Parteien von der Öffnung der Hochschullandschaft profitieren. Wo die einen die Vorlesung durch interessante und lebendige Praxisbeispiele bereichern können, fällt den anderen z. B. der Umgang mit naturwissenschaftlichen Fächern, wie Mathematik und / oder Physik auf Abiturniveau, leichter. Somit kann ein reger Wissens- und Erfahrungsaustausch in den Vorlesungen stattfinden. Prüfungsergebnisse belegen zudem, dass die Entscheidung, den beruflich Qualifizierten den Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen, durchaus richtig war. Denn, eine eindeutige Tendenz der Leistungen auf Grund der Art der Hochschulzugangsberechtigung lässt sich bisher nicht bestimmen und vorhersagen.
Allgemeiner Hochschulzugang ohne Eignungsprüfung
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen:
a) den erfolgreichen Abschluss
- einer Meisterprüfung oder
- einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 53,54 BBiG) oder der Handwerksordnung oder
- einer Fachschule
b) ein Beratungsgespräch mit den Studiendekanen
Die berufliche Aufstiegsfortbildung muss grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen, der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und hinsichtlich des Umfangs der Inhalte und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar sein.
Hochschulzugang mit Eignungsprüfung
Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Weiterbildung können eine Zugangsberechtigung zu einem Studium erhalten, dass fachlich der beruflichen Vorbildung entspricht, sofern eine
- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- in der Regel dreijährige Berufserfahrung
- bestandene Eignungsprüfung
vorliegen.
Zusätzlich findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule statt.
Berufsbegleitend Studieren in der Elternzeit
STUDIEREN IN DER ELTERNZEIT
Der Anteil an qualifizierten Frauen und Männern in Elternzeit ist hoch, dennoch wird diese Zeit bislang kaum genutzt, um sich weiterzubilden und den Wiedereinstieg in den Beruf zu planen. Wieso deshalb nicht die Elternzeit nutzen, um ein berufsbegleitendes Bachelor- oder Masterstudium zu absolvieren? Das Präsenzstudim am Graduate Campus ermöglicht durch die festen Vorlesungszeiten an Freitagen und Samstagen, Familie und Studium zu vereinbaren.
Sie beschäftigen sich in Ihrem Studium mit betriebswirtschaftlichen oder technischen Themen und diskutieren mit ihren Kommilitonen in kleinen Semestergrößen. Weiterbildung ist eine entscheidende Grundlage, um den beruflichen Erfolg zu fördern und den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Familienphase zu erleichtern.
Als Unterstützung bei den Studiengebühren können auf Antrag Stipendien oder z. B. Bildungsprämien verliehen werden.
Weitere Infos finden SIe unter den Fördermöglichkeiten.

Förderung für berufsbegleitende Bachelorstudiengänge
Förderung durch das Finanzamt / Steuerliche Absetzbarkeit
Die Studiengebühren können in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
- Maßnahme ist beruflich veranlasst
- Es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf
Die Höhe der Abzüge des zu versteuernden Einkommens wird im Einzelfall über das zuständige Finanzamt geprüft. Zur Beantwortung von Fragen hinsichtlich dieser Förderung, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Staatliche Förderung – Bildungsprämie Prämiengutschein
Bei einer beruflichen Weiterbildung welche mehr als 1.000€ kostet, kann die Hälfte des Teilnahmeentgeltes von max. 500.00€ erstattet werden.
Voraussetzungen:
- Mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder in Pflege-/Elternzeit
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/innen, Selbstständige und erwerbstätige Rentner
- Versteuerndes Einkommen von max. 20.000€
Interessierte können jährlich einen Prämiengutschein erhalten:
- Gutscheine werden in ausgewiesenen Bildungsberatungsstellen nach einem Beratungsgespräch ausgestellt
- Prämiengutschein muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt und eingereicht werden
- Die Ausgabe der Gutscheine ist bis einschl. 31.12.2020 möglich
Staatliche Förderung – Bildungsprämie Spargutschein
Eigens durch vermögenswirksame Leistungen angespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht
Voraussetzungen:
- Unterstützt werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/-innen und Selbstständige
- Ansparguthaben muss dem Vermögensbildungsgesetz entsprechen
- Arbeitgeber muss sein schriftliches Einverständnis erteilen
- Die Weiterbildungskosten müssen über 30€ betragen
- Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Weiterbildungsrechnung dürfen nicht mehr als 3 Monate vergehen
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Studienkredite & Stipendien – Weiterbildungsstipendium
Engngierte Fachkräfte können bis zu 7.200€ verteilt auf drei Jahre erhalten
Voraussetzungen:
- Altersgrenze 25 Jahre
- Duale Berufsausbildung (auf Grundlage des Berufsbildungsgesetz, der Handwerkskammer oder einen bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im
- Gesundheitswesen) abgeschlossen
- Wöchentliche Arbeitszeit von mind. 15 Stunden oder als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet
Die Qualifizierung kann wie folgt nachgewiesen werden:
- Ihre Berufsabschlussprüfung haben Sie mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Studienkredite & Stipendien – KfW-Studienkredit
Förderung von Erst- und Zweistudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Höhe von monatl. 100€ und 650€
Voraussetzungen:
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers
- Der Hochschulsitz muss in Deutschland sein
- Förderfähig sind volljährige Studierende die max. 44 Jahre alt sind
Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von dem Einkommen/Vermögen gewährt werden
Weiter Informationen erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/
Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub / Bildungszeit
Arbeitnehmer in Baden Württemberg haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzl. Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr
Voraussetzungen:
- Seit mind. 12 Monaten in dem Unternehmen beschäftigt
- Verwendung für Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung
- Der Unterricht muss tägl. 6 Zeitstunden umfassen
Einschränkungen:
- Der Arbeitgeber darf betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen, dies reduziert dann den frei verfügbaren Anspruch
- Der Arbeitgeber kann Bildungszeit ablehnen, in Kleinstbetrie
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html